AGB`S Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´S Bootsverleih Weilburg
Saison vom 1. April bis 31. Oktober
Mietzeit
Unserer Boote können in der Saison täglich von 8:00 bis 18:00 gemietet werden. Richten Sie Ihre Tour bitte so ein, dass wir die Boote am Ende der Tour spätestens aber um 18:00 Uhr wieder übernehmen können. Wenn Sie den angegebenen Endort nicht erreichen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Werden wir nicht informiert sind wir gezwungen nochmals den Bootstransportpreis vom Endpunkt zu berechnen.
Mietpreise
Im Mietpreis ist die gesetzliche MwSt. von 19% enthalten .
Abschluss
Mit der Buchung, („Reiseanmeldung“) die mündlich, schriftlich, über das Internet oder per Email erfolgen kann bieten den Weilburger Touristikbetrieben den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Reisebedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im zur Zeit gültigen Prospekt genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Bezahlung
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis nicht mehr als 75 € pro Person , so kann die Anzahlung/Restbetrag auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie uns 50% des Gesamtbetrages . Der Rest in Bar am Reisetag
Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten( es wird die Schriftform empfohlen) . Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:
Rücktritt von der Reise
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% ,
ab 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt 25%
ab 19. bis 10.Tag vor Reiseantritt 50%
ab 9. bis 6.Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 5. Tag vor Reiseantritt 80%
bei Rücktritt durch Nichtantritt der Reise am Reisetag 90%.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung bei Residenz - Tours. Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, das Residenztours tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
Beachten Sie bitte: Wir paddeln bei jedem Wetter!
Bei wechselhaftem Wetter empfehlen wir dringend Regenkleidung mitzunehmen. Bei schwierigem Wetterverhältnissen prüfen wir sorgfältig, ob wir paddeln können. Die Wetterverhältnisse können sich jedoch sehr schnell ändern. Wir haften deshalb nicht für schlechtes Wetter oder andere witterungsbedingte Einschränkungen.
Deshalb gilt:
Bei witterungsbedingten Einschränkungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der von Ihnen gebuchten Kanu-Tour.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter.
a. Vor Antritt der Reise.
Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, wie extremes Niedrig oder Hochwasser. Sie haben Anspruch auf volle Erstattung bereits bezahlter Beträge. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
b. Nach Antritt der Reise.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zu Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis.
Haftung des Reiseveranstalters.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
- gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung;
- die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
Die Teilnahme an unseren Reisen sind mit besonderen Risiken verbunden ( Kanu-, Kajakfahren ) und erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.Die Leistungsverpflichtung von Residenztours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung .
Ausrüstung
Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Weilburger Touristikbetrieben ist für diesen Fall ausgeschlossen.Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird Eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig .
Gewährleistungen
Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f,BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 10 genannten Haftungsbeschränkungen.
Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Wir, bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Kunden verjähren im übrigen in zwei Jahren. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
Mindestteilnehmerzahl
Für alle angebotenen Reisen wird eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt. Wird diese nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis mindestens 3 Wochen vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhalten Sie den eingezahlten Betrag ohne Abzüge in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche von Ihnen können hieraus nicht abgeleitet werden.
Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Ausschließlich findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist bei klagen gegen die Weilburger Touristikbetriebe an der Lahn. Für Klagen von Weilburger Touristikbetriebe gegen den Kunden gilt der Wohnsitz des Kunden .
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weilburger Touristikbetrieben gelten als urheberrechtlich geschützt.